Präventionsmassnahmen gegen das Corona-Virus
Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG
In der Schweiz gilt die «besondere Lage» wegen der Ausbreitung des Corona-Virus. Die Situation verändert sich aber fast täglich. Der Kirchgemeinderat unterstützt die Präventionsmassnahmen des Bundesrates, um die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst zu begrenzen. Auch wenn das Kirchgemeindehaus und die Quartierzentren geöffnet sind und Gottesdienste wieder stattfinden, gelten die untenstehenden Massnahmen weiterhin. Alle Mitarbeitenden bleiben telefonisch erreichbar. Die Sicherheit und Gesundheit der Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeitenden hat für den Kirchgemeinderat oberste Priorität. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Besonders gefährdete Personen sollten sich möglichst zu Hause aufhalten.
Wer gilt als besonders gefährdet?
- Personen ab 65 Jahren
- Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesonders folgende Erkrankungen aufweisen: Atemwegserkrankungen, die chronisch sind; Bluthochdruck; Diabetes; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen; Krebs.
Das BAG empfiehlt gegenwärtig, mit folgenden Massnahmen das Ansteckungsrisiko zu verringern:
- Waschen Sie die Hände mehrmals täglich gründlich mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hände-Desinfektionsmittel.
- Wenn Sie husten oder niesen müssen, dann halten Sie sich ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie es danach in einem Abfalleimer, waschen Sie sich die Hände gründlich mit Wasser und Seife oder verwenden Sie ein Hände-Desinfektionsmittel.
- Haben Sie kein Papiertuch, dann husten und niesen Sie in Ihre Armbeuge.
- Bitte halten Sie zu anderen Personen genügend Abstand.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf der Website des BAG: www.bag.admin.ch/2019-ncov.