Kann ich frei wählen, welcher Kirchgemeinde ich angehören will?
Nein, die heutige Gesetzgebung bindet die Kirchenzugehörigkeit an den Wohnsitz.
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In Ihrer Kirchgemeinde besitzen Sie aktives und passives Stimm- und Wahlrecht.
Sie sind aber zu Anlässen in jeder Kirchgemeinde Ihrer Wahl jederzeit herzlich willkommen. Eine Ausnahme gilt für Frankophone: sie können wählen, ob sie zur paroisse française réformée de Berne www.egliserefberne.ch oder zu der deutschsprachigen Kirchgemeinde am Wohnort gehören möchten.