Aufhebung der Covid-Massnahmen und Zertifikatspflicht (ab 17.2.2022)
- Keine Begrenzung der Personenzahl
- Keine Maskentragpflicht
- Keine Zertifikatspflicht
- Keine Kontaktdatenerhebung
- Es steht jederzeit allen Personen an allen Gottesdiensten und weiteren Anlässen der Kirchgemeinde frei, eine Maske zu tragen
Anlässe in Gruppen:
- Die Gruppe bestimmt gemeinsam, ob sie freiwillig weiterhin eine Schutzmaske tragen wollen
- Wer keine Maske mehr tragen will, wird nicht ausgeschlossen
Ausnahme: Gottesdienste in Altersheimen
- Das Tragen von Schutzmasken ist obligatorisch
Weitere Massnahmen:
- Die Desinfektionsmittelständer zur Händedesinfektion stehen bis auf Weiteres weiterhin zur Verfügung
- Räume gut lüften
- Ausschliesslich Einzelkelche beim Abendmahl verwenden
- Bei Besprechungen mit bekannterweise vulnerablen Personen wird eine Schutzmaske getragen
- Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause
- Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln gemäss BAG wie regelmässiges Händewaschen, Husten in Armbeuge etc.
Abdankungen und Notfallseelsorge
Jede Woche ist ein Pfarrer, eine Pfarrerin, speziell für die
Trauerfeiern und die Notfallseelsorge zuständig. Die Liste der zuständigen Pfarrpersonen finden Sie hier. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Veranstaltungen auf dem Friedhof ab 17.2.2022
Mit den Lockerungsschritten des Bundesrates sind die bisherigen Einschränkungen bei Trauerfeiern auf dem Friedhof aufgehoben.
- Keine Begrenzung der Personenzahl
- Keine Zertifikatspflicht
- Keine Kontaktdatenerhebung
- Keine Maskentragpflicht
- Freiwillig darf selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden und auch der Desinfektionsmittelspender steht bis auf Weiteres am Eingang der Abdankungshallen zur Verfügung.